Zum Inhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltung
    1.1 Allen Geschäften mit Tennis Coaching Seeliger (im Folgenden TCS genannt) liegen die
    nachstehenden Bedingungen zugrunde. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen
    sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.
  2. Vertragsschluss und Vertragsdauer
    2.1 Der Vertrag mit TCS kommt nach schriftlicher oder mündlicher Anmeldung und
    schriftlicher oder mündlicher Bestätigung zustande und gilt durch die Mitteilung eines
    konkreten Termins zur Durchführung des Trainings als abgeschlossen. Der Vertrag besitzt
    Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum. Eine Rückerstattung bereits
    gezahlter Beiträge findet nicht statt.
    2.2 TCS ist in der Annahme der Tennisanmeldung frei.
    2.3 Bei Zustandekommen des Vertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen
    anerkannt.
    2.4 Feriencamps gelten bei Reservierung 7 Tage vor Beginn als verbindlich gebucht.
    2.5 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Platz- und Hallenordnung der jeweiligen
    Tennisvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen das Tennistraining durchgeführt wird,
    sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich.
  3. Trainingsorganisation
    3.1 Unser Leistungsangebot umfasst Einzel-, Gruppen- und Mannschaftstraining. Die
    Trainingseinheiten finden 1x wöchentlich statt, wobei mehrere Einheiten gebucht werden
    können. Gruppentraining wird mit Gruppen zwischen 2 und 4 Spielern durchgeführt. Größere
    Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Minitraining,
    Mannschaftstraining o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.
    3.2 TCS kann die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit, insbesondere Spielstärke und
    Alter einteilen und Einteilungen ändern. Auf die Wünsche unserer Kunden versuchen wir
    nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen, wobei für uns die sportliche Entwicklung aller
    Teilnehmer im Vordergrund steht.
    3.3 Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Zeitplanveränderungen oder zu geänderten
    Gruppengrößen kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen.
    3.4 Das Sommertraining findet in durchschnittlich 12-14 Wochen das Wintertraining in
    durchschnittlich 22-24 Wochen statt. Wir richten unsere Trainingstermine nach den
    bayerischen Schulferien, in denen kein reguläres Training stattfindet. Auf Schüler, die andere
    Ferienzeiten haben, können wir hierbei leider keine Rücksicht nehmen. Es kann in den
    Ferienzeiten nach Absprache aber selbstverständlich Training nach Bedarf gebucht werden.
  4. Ausgefallene Stunden / Absage von Trainerstunden

4.1 Vom Kursteilnehmer versäumte Trainingsstunden können nicht nachgespielt werden.
4.2 Einzelstunden müssen 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden, ansonsten
wird die Trainingsgebühr und die eventuelle Platzmiete fällig. Rechtzeitig abgesagte
Einzelstunden werden nachgeholt. Unterbleibt die rechtzeitige Absage des Trainingstermins
entfällt gemäß § 615 BGB unsere Leistungsverpflichtung.
4.3 Um eine kontinuierliche Trainingsarbeit gewährleisten zu können, finden
Gruppentrainingsstunden regelmäßig statt. Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte
Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt
werden. Dies gilt auch für fest gebuchte Abo Einzelstunden. Der Anspruch auf das
Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete
bleibt bestehen.
Dies gilt auch, wenn ein Kursteilnehmer komplett oder teilweise für die Saison absagt.
Ausnahme: Krankheit oder Verletzung über 4 Wochen und länger. Hier muss der erste
Krankheits- bzw. Verletzungsmonat voll bezahlt werden. Danach werden die durch Krankheit
oder Verletzung nicht wahrgenommen Einheiten nicht berechnet. TCS benötigt ein ärztliches
Attest innerhalb von 14 Tagen. Falls ein ärztliches Attest nicht vorliegt, bleibt der Anspruch
der TCS auf Entgelt erhalten.
4.4 Bei Unbespielbarkeit des Platzes oder einem Ausfall durch Naturgewalt wie schlechtes
Wetter (Regen, Sturm, etc.) besteht kein Ersatzanspruch. Ausnahme:
Die Stunde kann zum selben Termin in einer Tennishalle stattfinden. Eventuell zusätzlich
anfallende Platzmiete der Tennishalle wird nachberechnet. Unser Anspruch auf das
Trainingsentgelt bleibt in jedem Fall erhalten.
4.5 Von TCS abgesagte Stunden werden nachgeholt. Falls dies nicht möglich ist, werden die
Kosten zurückerstattet.

  1. Bestimmungen Trainingsdurchführung
    5.1 Eine Trainingseinheit beträgt 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch
    die erforderliche Platzpflege.
    5.2 Die Wahl des Trainers TCS vorbehalten.
    Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, darf TCS auch während der Saison
    einen Trainerwechsel vornehmen.
    5.3 Trainingsstunden dürfen nur mit einwandfreien Tennisschuhen und Sportbekleidung
    angetreten werden.
    5.4 Mögliche Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen sind dem Trainer vor
    Antritt der Trainingseinheit mitzuteilen.
    5.5 Außer den Trainingsteilnehmern dürfen keine weiteren Personen den Trainingsplatz
    betreten bzw. sich dort aufhalten.
    5.6 Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.
    5.7 Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung
    den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. In einem
    solchen Fall muss der/die Minderjährige bis zur Abholung durch die
    Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. Der/die Ausgeschlossene

bzw. deren Eltern/Erziehungsberechtigten haben keinen Anspruch auf Erstattung des
(anteiligen) Trainingsentgelts.

  1. Aufsicht von Kindern
    6.1 Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des
    Trainings. Vor und nach dem Tennistraining wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Die
    Eltern bzw. Erziehungsberechtigen müssen aus diesem Grund Sorge tragen, ihre Kinder
    pünktlich zum Trainingsbeginn zu bringen und auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen.
    6.2 Informieren Sie bitte Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen
    und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung,
    sollte ein Kind den Trainingsbereich verlassen.
  2. Abrechnung
    7.1 Gültigkeit haben die vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive
    Trainerhonorar, Bälle, Hilfsmittel, Organisation und Abwicklung durch TCS und beinhalten
    die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mitgliedschaft für einen Verein ist nicht im Preis
    enthalten. Eine Platzmiete für Gastspieler auf den Vereinsanalgen sowie für die Tennishalle
    ist nur enthalten, wenn sie in der Rechnung explizit ausgewiesen ist.
    7.2 Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Einheit fällig.
    Bei Trainingsblöcken (Sommer- bzw. Wintertraining) werden die Trainingskosten am Anfang
    des Blocks durch Rechnungsstellung abgerechnet. Die Abrechnung des Wintertrainings
    erfolgt durch zwei Teilabrechnungen. 1. Oktober bis Dezember und 2. Januar bis April der
    jeweiligen Wintersaison.
    7.3 Feriencamps müssen im Vorfeld nach Rechnungsstellung bezahlt werden. Bei Absage
    ab 7 Tage vor Beginn des Camps treten 100 € Stornogebühren in Kraft.
    7.4 Sollte nach schriftlicher Aufforderung keine Zahlung erfolgt sein, so ist TCS berechtigt,
    unmittelbar das Training einzustellen und den Kurs nicht mehr fortzuführen.
    Feriencamps gelten bei Reservierung 7 Tage vor Beginn als verbindlich gebucht.
  3. Haftung
    8.1 Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden im
    Zusammenhang mit dem Trainer beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    Eltern haften für ihre Kinder. TCS haftet nur im Rahmen der bestehenden
    Haftpflichtversicherung.
  4. Datenschutz
    9.1 Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer
    Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für
    die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren. TCS verpflichtet sich, die erhobenen Daten nach
    den gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten.
  5. Mängelrügen und Gewährleistung
    10.1 Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind Herrn Oliver
    Seeliger bis spätestens 48 Stunden nach der Teilnahme bei einem der TCS-Angebote
    schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an
    Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt,
    etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
  6. Gerichtsstand
    11.1 Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck.
  7. Schlußbestimmung
    12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so
    werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.
    AGB – Stand 01.01.2022